Orden, Schönstatt und Diözesansynode
Gisela Fleckenstein (Speyer) sprach über Lorenz Jaeger und sein Verhältnis zu den Ordensgemeinschaften im Erzbistum Paderborn. Jaeger tauchte durch seine vielfältigen, persönlichen und intensiven Kontakte zu den im Erzbistum ansässigen Ordensgemeinschaften tief in alle Bereiche der Seelsorge ein. Durch die Missionstätigkeiten der Orden erhielt er Rückmeldungen aus dem außereuropäischen Bereich und konnte sich so privat und beruflich weltweit vernetzen. Er fühlte sich als Teil einer großen Ordensfamilie. Jaeger hatte Respekt vor dem Ordensstand und anerkannte die Ordensgemeinschaften als geistliche Gemeinschaften und Instrumente der Seelsorge, die in allen Teilen des Erzbistums unmittelbaren Kontakt zu den Gläubigen hatten. Sie waren für ihn das Herzstück seines Bistums. Wie Reaktionen auf den Nachwuchsmangel zeigen, war ihm die Verbreitung der Orden über das ganze Erzbistum wichtig. Sie verkörperten für ihn sichtbar die Repräsentanz von Kirche. Ihr Rückzug war für die Gläubigen daher ein Krisenzeichen.
Im Mittelpunkt des Beitrages von Joachim Schmiedl (Vallendar) stand die seit ihren Anfängen eng mit Bistum verbundene Schönstatt-Bewegung. Als Erzbischof war Jaeger mit den dogmatischen und pädagogischen Fragen, die in der Bischofskonferenz seit 1943 verhandelt wurden, vertraut. Ein besonderes Anliegen hatte er an die Schönstatt-Priester. Ein Säkularinstitut für sie lehnte er ab. Er vertrat die Position, dass ein Diözesanpriester keiner doppelten Jurisdiktion unterworfen sein dürfe. Die Einheit des Presbyteriums schien ihm nur zu erreichen, wenn der Bischof auch die Kontrolle über die spirituelle Zugehörigkeit der Priester behalten könne. Die römischen Eingriffe in die Schönstatt-Priestergemeinschaft Anfang der 1960er-Jahre scheinen bei ihm zumindest eine Minderung dieser rigorosen Ablehnung zur Folge gehabt haben.
Die Paderborner Diözesansynode von 1948 musste eine dreifach veränderte Situation gegenüber der Synode von 1922 berücksichtigen, wie Schmiedl in seinem zweiten Vortrag ausführte: Durch das Preußenkonkordat von 1930 war Paderborn Erzbistum geworden – die Synode hatte also auch eine gewisse Vorbildfunktion für die Suffraganbistümer Fulda und Hildesheim. Zu berücksichtigen war die Nachkriegssituation in der doppelten Hinsicht des Wiederaufbaus von Kirchen und Kirchengebäuden, aber auch der personellen Neuzusammensetzung von Gemeinden durch Migration, Flucht und Vertreibung. Und schließlich hatte die sprichwörtlich katholische Paderborner Diözese in ihrem sächsischen Teil eine Vervielfachung der Katholikenzahl erlebt. Für diese unterschiedlichen Situationen stellte die Diözesansynode ein umfassendes Pastoralprogramm auf, das sowohl die ordentliche als auch die kategoriale Seelsorge berücksichtigte. In diesem Programm sind die Rollen genau verteilt: Die letzte Verantwortung und Federführung liegt beim Erzbischof bzw. seinem Generalvikariat. Dort laufen alle Informationen zusammen, von dort aus werden alle Aufgaben übertragen – nihil sine episcopo. Auf lokaler Ebene sind die Priester, allen voran die zuständigen Pfarrer, die zentralen Pastoralagenten. Ihnen zugeordnet und von ihnen abhängig ist die Mitwirkung von Laien, denen genau definierte (abgegrenzte) Bereiche geöffnet sind. Die Paderborner Synode hatte die Organisation im Blick. Der Geist, wie er sich etwa in den spirituellen Strömungen der Zwischenkriegszeit gezeigt hatte (Bibel, Liturgie, Soziallehre etc.), wurde erwähnt, war aber nicht prägend.